VICOM Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Kundenzitat:

"Unsere Techniker meckern wirklich an allem rum, aber auf die VICOM  Schallschutzgehäuse lässt keiner etwas kommen!"
    
VICOM Hotline: 07161 984030

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Geltung, Lieferung, Leistung und Angebote der Firma VICOM audiovisuelle Medientechnik GmbH & Co., nachfolgend VICOM genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Vertragspartner, daß ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Die Annahme von Lieferungen und die Bezugnahme des Vertragspartners führen nicht zu deren Geltung, auch wenn VICOM diesen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch VICOM.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind hinsichtlich Preis, Rabatt, Lieferzeit und Auftragsannahme freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst dann rechtswirksam, wenn VICOM schriftlich bestätigt oder ausliefert. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen.

3. Preise
Für Leistungen, die durch VICOM erbracht werden, wird die ab Tag der Lieferung gültige Preisliste zugrunde gelegt. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Göppingen bzw. ab Lieferwerk zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Aufträgen unter € 25,00 wird ein Mindermengenzuschlag von € 10,00 berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Miet-, Service- und Reparaturrechnungen sind zahlbar binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Warenlieferungen sind zahlbar binnen 7 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto nach Rechnungsdatum. Gerät der Auftraggeber mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug, so werden auch alle anderen Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen der Firma VICOM sofort fällig. Sie sind in diesem Falle nicht mehr skontierbar und ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit mit einem Zinssatz zu verzinsen, der 3 % über dem Bundesbankdiskontsatz liegt. Gegen Forderungen der Firma VICOM hat der Auftraggeber kein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht. Verauslagt VICOM Kosten, wie Hotel, Transport, Taxi, Flug usw., so werden sie mit 15 % Aufschlag an den Kunden weiterberechnet, mindestens jedoch € 15,00.

4. Lieferungsverpflichtung und Gefahrübertragung
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. VICOM entscheidet über Art und Weise des Versandes, es sei denn, der Auftraggeber gibt eine besondere Versandart vor. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann VICOM wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich der angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das VICOM-Lager bzw. Lieferwerk verlassen hat. Dies gilt auch, wenn durch Sondervereinbarungen diese Versandkosten durch VICOM übernommen werden. Bei Mieteinsätzen, bei denen VICOM-Personal die Technik aufbaut, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn der VICOM-Techniker den Aufbauort verläßt.

5. Gewährleistung
Für den Fall einer mangelhaften Lieferung steht VICOM das Recht auf zweimalige Nachbesserung wegen desselben Mangels innerhalb einer angemessenen Frist zu. Alle Ersatzteile sind unentgeltlich nach dem Ermessen von VICOM auszubessern oder neu zu liefern, sofern VICOM eine gesetzliche Gewährleistung dazu verpflichtet. Die Gewährleistung erlischt, wenn das Gerät zu Zwecken der Reinigung, Reparatur oder aus anderen Gründen geöffnet wurde. Nachbesserungen werden in der VICOM Ge-schäftsstätte Göppingen erbracht. Sollte das Gerät nicht eingeschickt werden oder sollte es notwendig sein, im Rahmen von Garantieleistungen Nachbesserungen an anderen Orten vorzunehmen, so übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Kosten, die sich aufgrund der Ortsverschiedenheit ergeben (Fahrt, Flug, Technikerkosten, Spesen usw.).VICOM haftet nicht für die vom Hersteller vorgenommenen technischen Änderungen an den bestellten Geräten, die deren technische Funktion nicht nachhaltig verschlechtern. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Mindestpauschale dafür sind DM 50,00.


6. Eigentumsvorbehalt
Die von VICOM gelieferten Waren bleiben Eigentum von VICOM bis zur Bezahlung der gesamten Forderung. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer sowie Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von VICOM auch auf die neue Sache. VICOM erwirbt daran Eigentum gemäß BGB § 947, 948, 950. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung darf die Ware weder verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden.

7. Reklamationen
Beschädigungen und Reklamationen müssen unverzüglich zu VICOM gemeldet werden. Sie sind in jedem Falle verspätet, wenn sie nicht 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Lieferschein-Nummer an VICOM benannt werden. Eine Mangelhaftigkeit oder Reparaturbedürftigkeit ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine Reparatur darf nur erfolgen, wenn VICOM schriftlich zugestimmt hat.

8. Sonderregelungen für Mietverträge
Die Mietzeit beginnt an dem Tag der vereinbarten Bereitstellung der Mietsache. Sie endet beim Wiedereintreffen aller mit einem einheitlichen Vertrag vermieteten Gegenständen in unserem Geschäftslokal oder Lager. Wird ein Mietgegenstand beschädigt zurückgegeben, ist die Reparatur und die bei VICOM anfallende, nicht zu vertretende Ausfallzeit als Mietzeit anzusehen. Angebrochene Tage zählen als ganze Tage. Der Versand der Mietgegenstände erfolgt auf Rechnung des Mieters. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung durch Zufall oder höhere Gewalt trägt der Mieter ab Übergabe an den Transporteur bis zur Rückgabe an VICOM. Die ordnungsgemäße Anlieferung des Mietgegenstands gilt vom Mieter als anerkannt, sofern er nicht unverzüglich nach Empfang widerspricht. Der Mieter ist verpflichtet, für sachgerechte Handhabung, Wartung und Pflege des Mietgutes zu sorgen. Ist die Mietsache zu reparieren, hat vorher eine Abstimmung mit VICOM zu erfolgen. VICOM ist berechtigt, die Mietgegenstände jederzeit selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Hierfür ist VICOM der Einsatzort der Mietsache bekanntzugeben. VICOM hat das Recht, die Mietgegenstände vor ihrer Rückgabe in Anwesenheit eines Vertreters des Mieters auf ihren Zustand hin zu überprüfen. Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen Dritter ist VICOM unver-züglich zu benachrichtigen. Wenn ein Mietgegenstand von VICOM in vertragsmäßigem Zustand übergeben worden ist, obliegt es dem Mieter, VICOM ein Verschulden für etwaige Mangel- bzw. Mangelfolgeschäden nachzuweisen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände im Rahmen einer Geschäfts- und einer Schwachstromversicherung zu versichern. Gibt der Kunde die Mietware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, so wird die Zeit bis zur Rückgabe als Mietzeit zu normalen Tagessätzen berechnet. Das gilt auch, wenn mit dem Kunden ein Pauschalmietpreis vereinbart war.

9. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Mieter, gleich aus welchen Gründen, vom Mietvertrag zurück, so werden 30 % des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Wochen vor Mietbeginn, so werden 40 % und bei weniger als 1 Woche 70 % des Mietbetrages zur Zahlung fällig.
Bei Rücktritt von Kaufverträgen, gleich aus welchen Gründen, werden fol-gende Sätze zur Zahlung fällig: Bei Handelswaren 25 %; bei Produkten aus dem Hause VICOM: 60 %; bei Sonderanfertigungen und Entwicklungen: 90%.

10. Haftung
VICOM haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Göppingen. Der Gerichts-stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Göppingen bzw. das Landgericht Ulm, soweit der Geschäftspartner Vollkaufmann ist. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen VICOM und den Geschäftspart-nern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder un-wirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

Göppingen, den 04.01.1999

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